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Mein Alltag als Konfliktmanager.
Fallbeispiele.

„Bei allem, was Recht ist!“ – Das lange und unglückliche Leiden des Landanwaltes

„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
(Albert Einstein)

Adrian Schweizer geht davon aus, dass der Versuch, Konflikte nach der juristischen Methode zu lösen, in vielen Fällen nicht zu Lösungen führt, sondern den Konflikt noch verschlimmert. Dies hat, wie er im vorherigen Kapitel ausgeführt hat, u. a. damit zu tun, dass Recht nicht danach fragt, welche Interessen die Parteien mit ihrem Verhalten verfolgen, sondern ob das, was sie tun oder unterlassen, richtig oder falsch ist. Auch der urteilende Richter fragt nicht danach, ob ein Urteil eine erfolgreiche Konfliktlösung darstellt, sondern ob er damit der Durchsetzung des Rechtes Genüge getan hat oder nicht.

Ob damit aber der Konflikt gelöst ist, interessiert den Richter nicht – die Juristerei kennt den Begriff „Konflikt“ nicht einmal.

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Zur Person:
www.adrianschweizer.ch

Zerfass, Schmitt und Schmitt vormals Zerfass und Schmitt oder der Kiebitz – Wie eine einfache zwischenbetriebliche Mediation abläuft

„Das Geheimnis des Erfolges kennen nur jene, die einmal Misserfolge gehabt haben.“
(Antoine de Saint-Exupéry)

Mit diesem Zitat endete ein Brief, der bei mir kurz vor Weihnachten 2018 zusammen mit einer kleinen Holzkiste abgegeben wurde. Diese enthielt einige edle Tropfen von der Nahe, die offenbar mit großem Sachverstand ausgewählt worden waren: eine kraftvolle Riesling-Spätlese aus Monzingen vom „Halenberg“, ein von einer rassigen Säure geprägter trockener Riesling aus der Schloßböckelheimer Kupfergrube, ein filigraner Riesling aus der Lage Oberhäuser Brücke, ein „Magnus“ genannter Riesling eines mehrfach ausgezeichneten Winzertalents aus Niederhausen, ein Grauburgunder vom „Windesheimer Fels“ und ein Weißburgunder Reserve eines Burg Layener Top-Winzers. Die Auswahl der Weine, die fast das gesamte Naheland abdeckte und nur die Region Münster-Sarmsheim sowie die Stadt Bad Kreuznach außer Acht gelassen hatte, ließ erkennen, dass hier ein Weinkenner am Werk war oder sich jemand bei der Zusammenstellung der Kiste durch einen Experten helfen ließ. Das kurze Schreiben erklärte, warum sich der Absender so viel Arbeit gemacht hatte: „Es gibt nicht viele Menschen auf dieser Welt, die so selbstlos für andere da sind wie Sie. Die Verträge wurden am 15.11.2018 bei Notar Schindowski unterzeichnet. Herzliche Grüße: Ihr Stefan Zerfass“

Beim Lesen der Unterschrift war ich verdutzt: „Huch! Da war doch mal was?“ Ich lehnte mich zurück und dachte nach. Dann ließ sich der Faden der Erinnerung aufgreifen, und die Geschichte wurde noch einmal lebendig.

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Wintergewitter – Schwangere mögen keinen Stress

„Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt!“
(Redensart)

Ausgangslage
Hier ein weiterer Fall aus meiner Praxis als Anwalt und Insolvenzverwalter. Einer, der wohl nicht aus dem Ruder gelaufen ist, aber doch irgendwie anders ausgegangen ist, alles es sich alle, bis auf eine Person, am Anfang erhofft hatten. Bin ich damit als Mediator gescheitert? Urteilen Sie selbst!

Mein Sorgenfall war Reiner Rheinstein. Natürlich hieß er nicht so, aber der Name hat mir bei der „Verdunkelung“ des Vorgefallenen derart gut gefallen, und so benutze ich ihn nun. Reiner Rheinstein hatte mit Vertrag vom 18.12.2010 für den Zeitraum Januar 2011 bis Dezember 2026 (!) den Werkstattbereich mit Immobilienkomplex (Halle 1) des ehemaligen Autohauses Winter für jährlich 6.545 Euro brutto plus Nebenkosten angemietet. Zuvor hatte er mit Vertrag vom 17.08.2010 für die Dauer von fünf Jahren für monatlich 1.500 Euro die unmittelbar angrenzende Halle 2 gemietet. Für die Nutzung dieser Halle hatte er nie Miete gezahlt, weil er der Meinung war, durch den sehr teuren Mietvertrag für die Halle 1 sei die Nutzung der Halle 2 eingeschlossen worden. Eine Kündigung oder Aufhebung des Erstvertrages erfolgte allerdings nicht. Deshalb stritten sich die Parteien vor dem Landgericht, das schließlich im Sinne des Vermieters entschied. Es verurteilte Rheinstein im Januar 2012 zur Zahlung eines gut fünfstelligen Betrages. Als Rheinstein nicht zahlte (weil er schlicht nicht konnte!), schaltete der Vermieter einfach den Strom ab.

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Die kompletten Fallbeispiele können Sie im Buch nachlesen.


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